Kristina hat ein Hartz für Kinder: Eine Bestandsaufnahme
by Tobias Fabinger
Seit dem Urteil des BVerfGs, dass die Hartz-IV-Sätze für Kinder neu berechnet werden müssten, debattieren sich die Volkszertreter in der Berliner Schwatzbude wieder die Köpfe heiß. Entgegen aller bisheriger Dementis der Regierungspolitiker muss der Steuerzahler vor allem eines befürchten: was am Ende herauskommen wird, ist eine “Gehaltserhöhung” für Hartz-IV-Empfänger und damit eine Mehrbelastung der Bürger und damit weitere Ungerechtigkeit. Das ist nicht zu hoffen, bei dem bisherigen Agieren unserer Politiker aber leider nur allzu realistisch. Mehr Geld fordern natürlich in erster Linie wieder einmal linke Parteien und sog. “Sozialverbände”. Will da etwa jemand sein Wählerklientel bei Laune halten und weiter die bloße Existenz dieser Leute und die Zeugung weiter Kopftuchmädchen subventionieren?
Familienministerin Schröder favorisiert das Modell einer Chipkarte, das Kindern von Hartz-IV-Empfängern kostenlosen (steuerfinanzierten) Zugang zu Bildungs- und Kultureinrichtungen ermöglichen soll. Gegen die Idee ist im Prinzip nichts einzuwenden, sie ist allemal sinnvoller als eine Barauszahlung (Überweisung), bei der man nicht weiß, wohin das Geld am Ende fließt. Vor allem dient es der Sicherstellung, dass die Hilfen, die vom Steuerzahler bereitgestellt werden, auch wirklich den Kindern zugute kommen. Die Behauptung, Kinder würden dadurch stigmatisiert, ist konstruiert. Die bargeldlose Bezahlung ist heute weit verbreitet, sodass für Dritte nicht erkennbar ist, ob es sich um Hartz-IV-Kinder handelt. Dem Vertragspartner selbst dürfte es auch egal sein, solange er sein Geld bekommt. Außerdem ist es heute für viele ja sogar “cool”, für Hartz IV “freigestellt” zu sein. Und selbst wenn: Im Zweifel wird die Solidargemeinschaft, die diese Angebote finanziert, einer sinnvollen Verwendung wohlwollender gegenüber stehen als einer Barauszahlung (bzw. Überweisung), die in Alkoholkonsum fließt. Fälle, die leider häufig genug vorkommen.
Dennoch hat das System auch negative Seiten. Dabei ist es egal, ob es nun mehr Geld gibt oder nur Angebote zur Verfügung gestellt werden. Die Gefahr liegt darin, dass Arbeitnehmer schlechter gestellt werden als Hartz-IV-Empfänger. Denn rechnet man alle Privilegien zusammen, die ein Hartz-IV-Empfänger (unabhängig davon, wie viel er selbst zur Sicherung der Sozialsysteme beigesteuert hat!) hat, wie z.B. die Übernahme der Miete durch den Staat (und oftmals nicht gerade schlechte Wohnungen), viele Verbilligungen, etc., dann bleibt hier bei einer Hartz-IV-Familie unterm Strich oft nicht weniger übrig als bei einer Arbeitnehmerfamilie. So rechnete Schröder in dem BamS-Interview selbst vor, dass eine vierköpfige Hartz-IV-Familie netto bis zu 1585€ vom Staat erhält. Was ist daran gerecht? Wie soll man einem Arbeitnehmer vermitteln, dass er, obwohl er täglich hart arbeitet, letztlich nicht mehr hat als jemand, der vielleicht nie gearbeitet hat und sich vom Staat aushalten lässt? Schon aus diesem Grund ist eine Erhöhung der Hartz-IV-Sätze abzulehnen.
Im Rahmen dieser Reform sollte das dringend bedacht werden. Eine sinnvolle Reform besteht neben den Angeboten von mehr Sachleistungen (insbesondere Bildungs- statt Verblödungsangeboten) und weniger Geld auch darin, die Beitragshöhe davon abhängig zu machen, wie lange und wie viel der Anspruchsteller schon in die Sozialkasse einbezahlt hat. Es ist nicht einzusehen, warum die hart arbeitende Bevölkerung Berufsarbeitslose, also Faule und Schmarotzer aushalten soll. Das ist auch einem ehemaligen Arbeitnehmer, der mit 55 entlassen wird und kaum Chancen auf eine neue Stelle hat, kaum vermittelbar, warum dieser nicht nennenswert höhere Ansprüche hat.
Damit sich Arbeit wieder lohnt, muss auch über die Einführung eines Mindestlohns nachgedacht werden (siehe dazu und zu anderen Themen die Vorschläge von Wolfgang Grupp bei Maischberger, die schleunigst umgesetzt werden sollten), der allerdings kein Allheilmittel sein kann. Denn auch hier gibt es Grenzgebiete, dass jemand zwar einen angemessenen Lohn bekommt, aber aufgrund besonderer Umstände trotzdem kaum in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Zu sozialer Gerechtigkeit kann also nur eine Kombination dieser Maßnahmen führen. Wer arbeitet, muss in jedem Fall mehr haben als jemand, der nicht arbeitet. Aber unabhängig davon darf die Versorgung von Arbeitslosen nicht so hoch sein, dass sie zur Arbeitslosigkeit einlädt. Daher müssen die Sanktionen ebenfalls verbessert werden, Arbeitslose ggf. auch für gemeinnützige Arbeiten herangezogen werden.
Aber wäre es ketzerisch zu glauben, dass unsere Regierung nicht so weit denken wird?